Verfahrens­beistandschaft nach § 158 FamFG

Was ist eine Verfahrens­beistandschaft?

Die Verfahrensbeistandschaft ist eine besondere gesetzlich geregelte Form der Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche in Verfahren vor dem Familiengericht. Sie wird eingesetzt, wenn das Familiengericht – z. B. bei Streit um das Sorgerecht, den Umgang oder bei Kindeswohlgefährdung – die Interessen des jungen Menschen besonders schützen möchte.

Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus § 158 FamFG, wonach das Gericht verpflichtet ist, dem Kind in bestimmten Verfahren einen geeigneten Verfahrensbeistand zur Seite zu stellen.

In diesen Fällen werden wir tätig

Elterliche Sorge

Umgangsregelung

Kindeswohlgefährdungen

Freiheitsentziehenden Maßnahmen

Unsere Rolle als Verfahrensbeistand

Ablauf und Rahmenbedingungen

Jetzt unverbindlich anfragen

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf – ob per Mail, Anruf oder direkt über unser Formular. Wir beraten Sie persönlich und vertraulich.