Verfahrensbeistandschaft nach § 158 FamFG
Was ist eine Verfahrensbeistandschaft?
Die Verfahrensbeistandschaft ist eine besondere gesetzlich geregelte Form der Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche in Verfahren vor dem Familiengericht. Sie wird eingesetzt, wenn das Familiengericht – z. B. bei Streit um das Sorgerecht, den Umgang oder bei Kindeswohlgefährdung – die Interessen des jungen Menschen besonders schützen möchte.
Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus § 158 FamFG, wonach das Gericht verpflichtet ist, dem Kind in bestimmten Verfahren einen geeigneten Verfahrensbeistand zur Seite zu stellen.
In diesen Fällen werden wir tätig
Elterliche Sorge
Umgangsregelung
Kindeswohlgefährdungen
Freiheitsentziehenden Maßnahmen
Unsere Rolle als Verfahrensbeistand
- Wir stellen den tragfähigen Kindeswillen fest
- Wir vertreten das Kind unabhängig von Eltern und Institutionen
- Wir führen Gespräche mit dem Kind und seinem Umfeld (z. B. Schule, Kita, Therapie)
- Wir begleiten das Kind im gesamten Gerichtsprozess
- Wir erstellen einen Bericht und nehmen an gerichtlichen Anhörungen teil
Ablauf und Rahmenbedingungen
- Bestellung durch das Familiengericht
- Persönliche Gespräche mit dem Kind und ggf. den Eltern
- Einbeziehung des sozialen Umfelds
- Alle Informationen werden vertraulich behandelt – Schweigepflicht wird gewahrt
- Eine Beendigung der Tätigkeit erfolgt mit Abschluss des Verfahrens
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