Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

nach dem SGB VIII

Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Hilfe gemäß § 27 SGB VIII iVm § 30 SGB VIII, die Antragsteller:innen durch Beratung und Begleitung bei der Bewältigung von aufkommenden Entwicklungsproblemen im Kindes- und Jugendalter unterstützen soll. Im Rahmen dieser ambulanten Hilfemaßnahme, soll das soziale Umfeld der Kinder und Jugendlichen möglichst miteinbezogen und dabei, unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie, die Verselbstständigung gefördert werden.
Bei der Erziehungsbeistandschaft steht der junge Mensch mit seinen individuellen Ressourcen, sowie Fähig- und Fertigkeiten im Mittelpunkt der Maßnahme und wird während des Hilfeangebotes kontinuierlich von einer pädagogischen Bezugsperson betreut.

Sozialpädagogische Familienhilfe

In der Sozialpädagogischen Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII, sollen Erziehungsberechtigte durch intensive Betreuung und Begleitung in der Wahrnehmung ihrer Erziehungs- und Versorgungsaufgabe unterstützt werden. Hierbei ist das Maßnahmenangebot so ausgerichtet, dass Erziehungsberechtigte bei der Bewältigung von Alltagssituationen, der Lösung von Konflikten und Krisen im innerfamiliären Bereich, sowie bei der Kontaktaufnahme und in der Kommunikation und Kooperation mit verschiedenen Ämtern und Institutionen unterstützt werden. Das Ziel sollte dabei u.a. sein, den Erziehungsberechtigten Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Dabei wird die Sozialpädagogische Familienhilfe als familienganzheitliche Hilfemaßnahme installiert.

Intensiv Sozialpädagogische Einzelbetreuung

Die intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung ist eine Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII iVm § 35 SGB VIII. Die Hilfemaßnahme ist eine engmaschige Betreuungsform für einzelne Jugendliche und junge Erwachsene, die ein intensives Beziehungsangebot mit einer engen Zusammenarbeit mit einer pädagogischen Fachkraft bietet. Mit einer intensiven Zusammenarbeit ist hierbei ein komplexer Rahmen gemeint, der unter anderem die Bereiche Wohnungssuche, Umgang mit Finanzen, schulische Unterstützung, sowie die Unterstützung zur Entwicklung eines gesunden Selbstwertgefühls und Selbstbewusstseins umfasst. Oberstes Ziel ist es hierbei, junge Menschen dahingehend intensiv zu begleiten, damit sie ein gemeinschaftsfähiges und selbstbestimmtes Leben führen können.

Eingliederungshilfe (ambulant)

Bei dieser Hilfemaßnahme gemäß § 35a SGB VIII in ambulanter Form, steht der junge Mensch mit einer drohenden oder bereits ausgeprägten seelischen Behinderung im Mittelpunkt. Sie orientiert sich dabei am individuellen Hilfebedarf und den Ressourcen des jungen Menschen. Die Hilfe setzt an den persönlichen Fähig- und Fertigkeiten der Klient:innen an und bezieht das soziale Umfeld der jungen Menschen mit ein. Sie unterstützt die Klient:innen bei der Ausbildung emotionaler und sozialer Fähigkeiten und befähigt in diesem Zuge zur Selbstständigkeit. Die Hilfemaßnahme stellt dabei ein flexibles Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung, welches mit den Aufgaben der Eingliederungshilfe den unterstützend erzieherischen Bedarf deckt.